License Terms for Bonsai Writer (Alpha Test Phase)

The licence terms are only available in german language.

 

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen der Bonsai Writer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Netter Platz 2, 49090 Osnabrück (im Folgenden „BONSAI WRITER“ genannt) gelten für alle Alpha-Test-Lizenzverträge für das Computerprogramm „Bonsai Writer“, sofern vorhanden die Anwenderdokumentation (Benutzerhandbuch), sowie sonstiges zugehöriges Material (im Folgenden ALPHA – Software“ genannt) zwischen BONSAI WRITER und dem Nutzer.
  2. Die ALPHA – Software enthält Bestandteile, die als Open Source Software lizensiert sind. Die davon betroffenen Bestandteile und die dazugehörigen Lizenzbedingungen werden mit dem Download der ALPHA – Software benannt und sofern erforderlich zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten nur für Bestandteile, die nicht als Open Source Software lizensiert sind.

2. Alpha-Test

  1. Der Begriff Alpha-Test bezeichnet den Softwaretest und die Programmfehlersuche eines Software-Produktes, das sich gerade in dem Entwicklungsstadium einer ALPHA-Version befindet.
  2. BONSAI WRITER behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen beliebige Teile der ALPHA – Software zu überarbeiten, ergänzen oder zu entfernen. Updates und Upgrades werden nach alleinigem Ermessen von BONSAI WRITER durchgeführt.
  3. Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Alpha-Test Version Bugs und Fehler enthalten kann, die die Funktion der ALPHA – Software einschränken können. Sonstige Störungen, wie Systemabstürze sind nicht ausgeschlossen und können Datenverluste herbeiführen.
  4. Die ALPHA – Software darf nicht auf einem Produktionssystem oder als Teil eines solchen verwendet werden.

3. Nutzungsrechte

  1. BONSAI WRITER überträgt dem Nutzer das unentgeltliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte Recht, die ALPHA – Software und des jeweils zugehörigen Materials im Rahmen des Alpha-Tests zu nutzen.
  2. Das Kopieren von überlassener ALPHA – Software in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfange der bestimmungsgemäßen Nutzung der ALPHA – Software zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Laden vom Originaldatenträger, das Installieren auf Festplatte, das Laden auf Haupt-(Arbeits-)Speicher und auf Zwischenspeicher wie etwa Caches, soweit mit der Nutzung technisch bedingt verbunden. Der Nutzer darf zu Zwecken der Datensicherung von der Anwendung mit der benutzerspezifischen Einstellung eine Sicherungskopie herstellen (Recovery-CD).
  3. Der Nutzer ist zu keinerlei Änderungen am Programmcode befugt, auch nicht zu Zwecken der Fehlerbeseitigung.
  4. Die ALPHA – Software enthält Open Source Software sowie andere Software, die von BONSAI WRITER nicht hergestellt wurde. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt wurde, wie z.B. bei Open Source Software, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers und der jeweiligen Open Source Lizenz.

4. Dekompilierung

  1. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Disassembilierung, Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der ALPHA – Software (Reverse Engineering) sind unzulässig.
  2. Soweit der Nutzer zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität der ALPHA – Software mit einer anderen Software Schnittstelleninformationen benötige, die für die Herstellung der Interoperabilität unerlässlich sind, wird er BONSAI WRITER entsprechend in Textform informieren.
  3. Auf die Mitteilung des Nutzers nach vorstehender Ziffer 4.2 wird BONSAI WRITER den Lizenznehmer innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung informieren, ob BONSAI WRITER: a) dem Lizenznehmer Schnittstelleninformationen zur Verfügung stellt oder b) die Handlungen zur Herstellung der Interoperabilität beim Lizenznehmer gegen angemessenes Entgelt selbst vornimmt.
  4. Sollte BONSAI WRITER innerhalb der Frist gemäß vorstehender Ziffer 4.3 keine der beiden vorstehenden Alternativen anbieten, kann der Nutzer seine gesetzlichen Rechte gemäß § 69 e UrhG wahrnehmen.

5. Bearbeitung

  1. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Nutzer die Beweislast.
  2. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
  3. Der Nutzer ist zu Änderungen Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der ALPHA – Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt.
  4. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwenderdokumentation ist – vorbehaltlich der Ziffer 5.3 (soweit die Dokumentation in die ALPHA – Software integriert ist) – nicht gestattet.

6. Gewährleistung

  1. BONSAI WRITER übernimmt für diesen Alpha-Test keine Gewährleistung dafür, dass die überlassene ALPHA – Software die vereinbarten Funktionen erfüllt, die Anforderungen des Nutzers erfüllt, dass der Betrieb der ALPHA – Software störungs- und fehlerfrei erfolgt, dass die ALPHA – Software mit Software von Drittanbietern kompatibel ist oder mit diesen funktioniert oder dass Fehler in der ALPHA – Software korrigiert werden. Voraussetzung für die Gewährleistung ist eine sogenannte Final-Version (fertiges Endprodukt) und ein entsprechender Software-Überlassungsvertrag sowie eine vertragsgemäße Nutzung nach diesem Überlassungsvertrag.
  2. Offensichtliche Fehler hat der Nutzer BONSAI WRITER in angemessener Frist mitzuteilen. Mitgeteilte Fehler wird BONSAI WRITER, sofern möglich, beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird BONSAI WRITER eine Ausweichlösung entwickeln oder die Funktion aus dem Endprodukt entfernen.

7. Schutzrechte Dritter

BONSAI WRITER ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Nutzer durchzuführen. BONSAI WRITER stellt den Nutzer von Forderungen Dritter wegen Behauptungen bzw. Forderungen aus Schutzrechtsverletzungen frei.

8. Laufzeit/ Kündigung

  1. Die Laufzeit des Alpha-Test Vertrages beginnt mit Download der ALPHA – Software und der damit einhergehenden Annahme dieser Bedingungen. Der Alpha-Test endet a) mit der Kündigung dieser Vereinbarung seitens BONSAI WRITER aus beliebigem Grund. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 1 Monat zum Monatsende. b) mit der erstmaligen der Allgemeinheit zugänglichen Veröffentlichung einer kommerziellen Version der ALPHA – Software c) mit der Einstellung des Vertriebs der ALPHA – Software.
  2. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen die dem Nutzer eingeräumten Rechte unverzüglich. Der Nutzer muss in diesem Fall die Verwendung der ALPHA – Software beenden.

9. Haftung

  1. Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 9.2 bis 9.8 haftet BONSAI WRITER nur für Schäden die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BONSAI WRITER, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen entstehen, soweit der Schadensersatzanspruch auf schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder der Übernahme einer Garantie seitens BONSAI WRITER oder der Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz beruht.
  2. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages – wie dem vorliegenden – typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Für Schäden, die durch BONSAI WRITER, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet BONSAI WRITER nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt die Haftungsbegrenzung bezüglich des zu ersetzenden Schadens nach Ziffer 9.2 dieser Haftungsregelung.
  4. Für die ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung ist allein der Nutzer zuständig und verantwortlich.
  5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
  6. BONSAI WRITER übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, BONSAI WRITER hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie oder ein als solches bezeichnete Beschaffungsrisiko übernommen.
  7. Eine eventuelle Haftung von BONSAI WRITER für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Soweit nach vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.8 die Haftung von BONSAI WRITER ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von BONSAI WRITER bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Nutzer.
  9. BONSAI WRITER weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der gelieferten ALPHA-Version um ein unfertiges Softwareprodukt handelt. BONSAI WRITER übernimmt daher keine Haftung für mögliche Fehlfunktionen der ALPHA – Software und hieraus resultierender Schäden.
  10. Eine verschuldensunabhängige Haftung von BONSAI WRITER für bei Abschluss dieser Vereinbarung bestehende Mängel gemäß § 536a Abs.1, 1. Alternative, BGB hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Datenschutz

  1. Durch den Download der ALPHA – Software stimmt der Nutzer den geltenden
    Datenschutzrichtlinien
    von BONSAI WRITER in der jeweils gültigen Fassung zu.
  2. BONSAI WRITER ist es gestattet folgende Daten bei der Nutzung der ALPHA – Software zu erfassen: a) IP-Abfrage und damit verbundene Standortlokalisierung b) Anonymisierte Speicherung der IP-Adresse c) Version der verwendeten Bonsai Writer ALPHA – Software / verwendete Sprache und Theme d) Verwendetes Betriebssystem
  3. Der Nutzer kann die Sammlung dieser Daten durch Einstellungen in der ALPHA – Software unterbinden.
  4. Weitere Informationen hinsichtlich des Datenschutzes kann der Nutzer über eine Anfrage beim Support erhalten.

11. Schlussbestimmungen

  1. Diesen Lizenzbedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, BONSAI WRITER hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle der vorliegenden Lizenzbedingungen anerkannt.
  2. Für alle Verträge die auf diesen Lizenzbedingungen beruhen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sofern der Nutzer ein Kaufmann ist wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Osnabrück als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Von einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Ersatzbestimmung als vereinbart gelten, die dem in der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder möglichst nahekommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Vertrag eine regelwidrige Lücke enthält und ergänzt werden muss.
  5. Sämtliche sonstigen Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.